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Automatisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung (AAK)

Hamburg 02000000000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Automatisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung (AAK)

Leistungsbezeichnung II

Automatisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung (AAK)

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Grundstückspreise (Synonym), Immobilienpreise (Synonym), Kaufpreise von Immobilien (Synonym), Preise von Immobilien (Synonym), Vergleichspreise für Immobilien (Synonym), Bodenpreise (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.02.2024

Fachlich freigegeben durch

LGV Kaufbefragung

Handlungsgrundlage

§ 195 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__195.html

§ 197 Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__197.html

Verordnung über den Gutachterausschuss für Grundstückswerte (GutVO) - hamburg.de
https://www.hamburg.de/contentblob/7961296/70229f123663358ad7880086f9c7e38b/data/d-gutachterausschussvo.pdf

Teaser

Die Automatisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung - AAK liefert Sachverständigen Kaufpreise von Ein-/Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen über einen Online-Dienst. Die Nutzung erfordert eine gesonderte Freischaltung.

Volltext

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte führt in seinem Zuständigkeitsbereich eine Kaufpreissammlung. 

Bei berechtigtem Interesse können Sie über den Online-Dienst AAK Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten und als Vergleichspreise für eine Wertermittlung nutzen.
Der Online Dienst umfasst  ausschließlich Kaufpreise für Ein-/Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen .

Die Nutzung des Online-Services AAK erfordert eine gesonderte Freischaltung, für die Sie bestimmte Voraussetzungen als Sachverständige(r) haben und diese nachweisen müssen.

Erforderliche Unterlagen

Zur Freischaltung werden Nachweisdokumente benötigt.

Bei der Auskunft werden Daten des Wertermittlungsobjekts, dessen Verkehrswert ermittelt werden soll, abgefragt, um das berechtigte Interesse zu konkretisieren.

Voraussetzungen

Für die Nutzung des Online Services benötigen Sie eine gesonderte Freischaltung. Dafür ist unbedingt erforderlich:
  • Ihre Bestellungsurkunde (PDF) als öffentlich bestellte und vereidigte sachverständige Person für die Ermittlung von Grundstückswerten oder
  • Ihr Zertifikat (PDF) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 für den Sachkundenachweis als sachverständige Person für die Grundstückswertermittlung einer bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH akkreditierten Zertifizierungsstelle. (https://www.dakks.de/de/akkreditierte-stellen-suche.html)

Kosten

Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung

Verfahrensablauf

Ablauf zur Freischaltung des Dienstes: 
  • Die Nutzung des Dienstes setzt ein Servicekonto Business des Hamburg Service Portals voraus. 
  • Dieses Servicekonto Business und die E-Mail-Adressen der berechtigten Personen müssen von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses freigeschaltet werden.
  • Dazu senden Sie das ausgefüllte Antragsformular auf Zulassung per E-Mail an gutachterausschuss@gv.hamburg.de.
Eine Freischaltung ist nur für bestimmte Sachverständige (siehe Voraussetzungen) möglich. Die Erfüllung der Voraussetzung ist nachzuweisen. 

Ablauf einer Auskunft nach Freischaltung: 
  1. Anmeldung 
  2. Selektion (Objektart, diverse Filtereinstellungen)
  3. Ausgabe: Anzahl der Treffer 
  4. gegebenenfalls Selektion ändern, anschließend Bestellung abschließen und Bezahlung
  5. Ergebnis wird an Postfach des Servicekontos zugestellt

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der nutzenden Person ab.

Frist

Die Freischaltung des Dienstes ist auf die Gültigkeitsdauer des genannten Zertifikats (s. Voraussetzungen) begrenzt, kann jedoch verlängert werden.

Hinweise

Für die Bereitstellung von Kauffällen für die AAK gilt folgendes:
  • Nur Verkäufe (keine Zwangsversteigerungen)
  • Nur selbstständig nutzbare Objekte (keine Mischnutzungen oder Pakete)
  • Keine ungewöhnlichen und persönlichen Verhältnisse
  • Keine Besonderheiten der Preisgestaltung (Raten, Renten, Nebenleistungen)
  • Keine weiteren wertbeeinflussenden Umstände ( zum Beispiel: Dienstbarkeiten)
  • Keine Erbbaurechte
  • Wohnfläche und Baujahr sind bekannt

Die Auskunft umfasst bis zu 50 einzelne georeferenzierte Datensätze als Excel-Tabelle.
Mitgeteilte Daten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den die Auskunft erteilt wurde. Sie dürfen Dritten nur in einer Form zugänglich gemacht werden, die keine unmittelbare Zuordnung zum betroffenen Grundstück erlaubt.

Rechtsbehelf

Keine.

Kurztext

  • Die Führung der Kaufpreissammlung erfolgt in gesetzlichem Auftrag.
  • Bei berechtigtem Interesse können Auskünfte zu Kaufpreisen von Ein-/Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen erteilt werden.
  • Für die Nutzung des Online-Services sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Formulare

nicht vorhanden

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