Liegenschaftsbuch Auskunft
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Sie benötigen Informationen über ein Grundstück, einen Flurstückseigentümer oder eine Grundstücksfläche?
Der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters weist die bedeutsamen beschreibenden Merkmale der Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend nach.
- Ausgabeformate entsprechend der Fragenstellung von Banken, Notaren, Bauordnungsbehörden und Eigentümern.
- Leicht verständliche, tagesaktuelle Nachweise gibt es als Bestandsnachweis, Grundstücksnachweis, Flurstücksnachweis und Flurstücks- / Eigentümernachweis im DIN A4 - Format.
Diese Nachweise beinhalten Flurstücks- /Grundstücksbeschreibung, Eigentümerangaben, Fläche, Nutzung, Lage-, Gewannbezeichnung und die Grundbuchbezeichnung, sowie Angaben zu Denkmalschutz und vermessungstechnische Erfassungsqualität.
- Personalausweis
- Vollmacht der natürlichen/juristischen Person, die als Eigentümer für die angeforderte Information eingetragen ist.
Schutzwürdige Daten können nur an Eigentümer abgegeben werden. Andere Personen und Stellen erhalten nur dann Einsicht, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Berechtigtes Interesse haben nach dem Vermessungs- und Katastergesetz, z. B.
- Flurstücks- und Grundstückseigentümer:innen
- Notar:innen
- Planer:innen und Architekt:innen
Der Nachweis des berechtigten Interesses und des Verwendungszwecks ist zwingend schriftlich erforderlich.
60 Euro für Formate größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0
- Auftrag per E-Mail, Fax, Brief, Onlineauftrag oder persönliches Erscheinen nach vorheriger Terminvereinbarung.
- Datenlieferung per E-Mail oder durch Abholung.
- Den zugehörigen Kostenbescheid erhalten Sie auf dem Postweg.
- Das Liegenschaftskataster muss den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft als Basisinformationssystem genügen.
- Das Liegenschaftskataster muss als amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung dienen.
- Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Katastervermessungswerk (Risse), den Katasterkarten (Liegenschaftskarten) und dem Katasterbuchwerk (Liegenschaftsbuch) und wird gemeinsam im Amtlichen Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS) geführt.
- Weitere Hinweise finden Sie unter https://geo.bremen.de/produkte/katasterprodukte/auszuege_aus_dem_liegenschaftskataster-12272 .
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftsbeschreibung) beantragen
- beschreibender Teil des Liegenschaftskatasters weist bedeutsame beschreibende Merkmale der Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend aus
- Merkmale sind: Flurstücks- /Grundstücksbeschreibung, Eigentümerangaben, Fläche, Nutzung, Lage-, Gewannbezeichnung und die Grundbuchbezeichnung, sowie Angaben zu Denkmalschutz und vermessungstechnische Erfassungsqualität
- Ausgabeformate entsprechend der Fragestellung von Banken, Notaren, Bauordnungsbehörden und Eigentümern
- leicht verständlich, tagesaktuell als Bestandsnachweis, Grundstücksnachweis, Flurstücksnachweis und Flurstücks- / Eigentümernachweis im DIN A4 - Format
- Online-Bestellung, mündliche oder schriftliche Auskunft, Abgabe von Auszügen oder Auswertungen
- Voraussetzung: Berechtigtes Interesse nach dem Vermessungs- und Katastergesetz, z. B. Flurstücks- und Grundstückseigentümer:innen, Notar:innen, Planer:innen und Architekt:innen
- Schriftlicher Nachweis des berechtigten Interesses und des Verwendungszwecks zwingend erforderlich
- zust. Stelle: Landesamt Geoinformation Bremen