Flurstück Zerlegung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Zerlegung (Synonym), Grundstücksteilung (Synonym), Vermessung (Synonym), Teilungsvermessung (Synonym), Grundstücksvermessung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.11.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz)
- Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch (VermWertKostV)
- Fachliche Weisung Erhebung von Geobasisdaten durch Liegenschaftsvermessungen (FW LiegVerm) vom 3. Juni 2019 , zuletzt geändert durch Verfügung vom 25. Oktober 2020
Möchten sie ein Grundstück (Flurstück) in 2 oder mehrere Grundstücke (Flurstücke) aufteilen bzw. zerlegen lassen?
Die Zerlegungsvermessung dient der Bildung neuer Flurstücksgrenzen und damit der Schaffung neuer Flurstücke. Der Verlauf einer neuen Grenze richtet sich nach einem vorliegenden Grundstückskaufvertrag oder nach den Wünschen der Eigentümer:innen oder Erwerber:innen. Planungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben (z.B. Einhaltung von Grenzabständen) sind dabei zu berücksichtigen. In einem nachfolgenden Vermessungstermin werden den Beteiligten die Ergebnisse der Vermessung und der Abmarkung bekannt gegeben.
Beauftragung nur durch Eigentümer:innen, Erwerber:innen, Erbbauberechtigte oder Notar:innen
je nach Auftragsumfang mindestens 1500 Euro, abhängig vom Bodenwert, der Größe und der Anzahl der Trennstücke
- Schriftliche Beauftragung mit Formular oder formlos; Wenn Planungsunterlagen und/ oder Grundstückskaufvertrag vorhanden, diese(n) bitte zuschicken!
- Unterlagenvorbereitung
- Abstimmung des Vermessungstermins
- Örtliche Vermessung durch Vermessungstrupp
- Innerdienstliche Bearbeitung mit Koordinierung der Grenzpunkte und Ermittlung der neuen Flächengrößen und Vergabe der neuen Flurstücksnummern
- Prüfung der Messung
- Übernahme der Vermessung in das Liegenschaftskataster (Fortführung der Liegenschaftskarte und des Liegenschaftsbuchs)
- Erstellung und Versand der Auflassungsschriften sowie Fortführungsmitteilungen (aktueller Liegenschaftskatasterauszug)
- Rechnungserstellung
- Schlußprüfung
Antragsfrist: 1 Monat(e)
Widerspruchsfrist nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung gegen die Abmarkung und gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters; bei Vorlage der Rechtsbehelfsverzichte aller Beteiligten kann die Bearbeitung der Vermessung fortgeführt und ins Liegenschaftskataster übernommen werden
- Flurstückzerlegung beantragen
- Teilung/Zerlegung eines Flurstücks/Grundstücks ist zwei oder mehrere Flurstücke
- Zur Zerlegung im Grundbuch ist die Bildung eines neuen Flurstückerforderlich und dafür eine Zerlegungsvermessung
- Verlauf der neuen Grenze richtet sich nach vorliegendem Grundstückskaufvertrag oder nach Wünschen der Eigentümer:innen oder Erwerber:innen.
- Planungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben (z.B. Einhaltung von Grenzabständen) sind zu berücksichtigen.
- zuständige Stelle: Landesamt Geoinformation
- Herr Jannik Penczek E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-5597 - Herr Feyzi Sönmezsoy E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-16492 - Herr Tom Wolfgart E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-10737