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Flurstück Zerlegung

Bremen 99123002091000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123002091000

Leistungsbezeichnung

Flurstück Zerlegung

Leistungsbezeichnung II

Flurstückzerlegung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Zerlegung (Synonym), Grundstücksteilung (Synonym), Vermessung (Synonym), Teilungsvermessung (Synonym), Grundstücksvermessung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

11.11.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Möchten sie ein Grundstück (Flurstück) in 2 oder mehrere Grundstücke (Flurstücke) aufteilen bzw. zerlegen lassen?

Volltext

Die Zerlegungsvermessung dient der Bildung neuer Flurstücksgrenzen und damit der Schaffung neuer Flurstücke. Der Verlauf einer neuen Grenze richtet sich nach einem vorliegenden Grundstückskaufvertrag oder nach den Wünschen der Eigentümer:innen oder Erwerber:innen. Planungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben (z.B. Einhaltung von Grenzabständen) sind dabei zu berücksichtigen. In einem nachfolgenden Vermessungstermin werden den Beteiligten die Ergebnisse der Vermessung und der Abmarkung bekannt gegeben.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Beauftragung nur durch Eigentümer:innen, Erwerber:innen, Erbbauberechtigte oder Notar:innen

Kosten

je nach Auftragsumfang mindestens 1500 Euro, abhängig vom Bodenwert, der Größe und der Anzahl der Trennstücke

Verfahrensablauf

  1. Schriftliche Beauftragung mit Formular oder formlos; Wenn Planungsunterlagen und/ oder Grundstückskaufvertrag vorhanden, diese(n) bitte zuschicken!
  2. Unterlagenvorbereitung
  3. Abstimmung des Vermessungstermins
  4. Örtliche Vermessung durch Vermessungstrupp
  5. Innerdienstliche Bearbeitung mit Koordinierung der Grenzpunkte und Ermittlung der neuen Flächengrößen und Vergabe der neuen Flurstücksnummern
  6. Prüfung der Messung
  7. Übernahme der  Vermessung in das Liegenschaftskataster (Fortführung der Liegenschaftskarte und des Liegenschaftsbuchs)
  8. Erstellung und Versand der Auflassungsschriften sowie Fortführungsmitteilungen (aktueller Liegenschaftskatasterauszug)
  9. Rechnungserstellung
  10. Schlußprüfung

Bearbeitungsdauer

Von der Antragsstellung ca. 4-8 Wochen, je nach Auftragsumfang

Frist

Antragsfrist: 1 Monat(e)
Widerspruchsfrist nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung gegen die Abmarkung und gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters; bei Vorlage der Rechtsbehelfsverzichte aller Beteiligten kann die Bearbeitung der Vermessung fortgeführt und ins Liegenschaftskataster übernommen werden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Flurstückzerlegung beantragen
  • Teilung/Zerlegung eines Flurstücks/Grundstücks ist zwei oder mehrere Flurstücke
  • Zur Zerlegung im Grundbuch ist die Bildung eines neuen Flurstückerforderlich und dafür eine Zerlegungsvermessung
  • Verlauf der neuen Grenze richtet sich nach vorliegendem Grundstückskaufvertrag oder nach Wünschen der Eigentümer:innen oder Erwerber:innen. 
  • Planungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben (z.B. Einhaltung von Grenzabständen) sind zu berücksichtigen.
  • zuständige Stelle: Landesamt Geoinformation

Ansprechpunkt

  • Herr Jannik Penczek      E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-5597
  • Herr Feyzi Sönmezsoy      E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-16492
  • Herr Tom Wolfgart      E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-10737

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden