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Bescheid über Grundsteuerwert / Zurechnungsfortschreibung

Bremen 99102054002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102054002000

Leistungsbezeichnung

Bescheid über Grundsteuerwert / Zurechnungsfortschreibung

Leistungsbezeichnung II

Bescheid über Grundsteuerwert / Zurechnungsfortschreibung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zurechnungsfortschreibung (Synonym), Zurechnungsbescheid (Synonym), Bescheid über Einheitswert/ Zurechnungsfortschreibung (Synonym), Eigentümerwechsel (Synonym), Grundstückserwerb (Synonym), Eigentumwechsel (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Grundsteuer und Grunderwerbsteuer (1060400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

18.07.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Zurechnungsfortschreibung

Volltext

Ändern sich die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks, eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft oder einer Stückländerei und erlangt das zuständige Finanzamt hiervon Kenntnis, wird der bisher festgestellte Grundsteuerwert im Wege der Zurechnungsfortschreibung für neue Eigentümer:innen festgestellt. Gleichzeitig wird ein Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erteilt. Dieser ist die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Schuldner:in der Grundsteuer ist die Person, die am 1. Januar eines Jahres Eigentümer:in beziehungsweise wirtschaftliche:r Eigentümer:in des Steuergegenstandes war. Ist das Grundstück vom Finanzamt mehreren Personen zugerechnet worden, sind diese Gesamtschuldner:innen.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Eigentum, Teileigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück
  • Das zuständige Finanzamt bestimmt sich danach, in welcher Gemeinde das Grundstück liegt
  • Für Grundstücke in der Stadtgemeinde Bremen ist für die Feststellung des Grundsteuerwertes, des Grundsteuermessbetrages und die Festsetzung der Grundsteuer das Finanzamt Bremerhaven zuständig
  • Für Grundstücke in Bremerhaven ist für die Feststellung des Grundsteuerwertes und des Grundsteuermessbetrages das Finanzamt Bremerhaven zuständig. Für die Festsetzung der Grundsteuer ist das Steueramt beim Magistrat der Seestadt Bremerhaven zuständig.
  • Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ist ab dem 01.01.2025 der zuletzt festgestellte Grundsteuerwert. Beim Grundsteuerbescheid handelt es sich um einen Folgebescheid.

Kosten

Es fallen beim Finanzamt keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Das zuständige Finanzamt erteilt einen Bescheid über den Grundsteuerwert / Zurechnungsfortschreibung, wenn es Kenntnis über eine Änderung der Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks erlangt.

Sie haben die Möglichkeit, Anträge (zum Beispiel in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihren Antrag zu stellen. Zum vereinfachten Onlineformular klicken Sie unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Grundsteuerwert/Zurechnungsfortschreibung Online".

Bearbeitungsdauer

Ändern sich die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks, zum Beispiel durch Verkauf, erfolgt in der Regel eine Zurechnungsfortschreibung des Grundsteuerwerts für das betreffende Grundstück durch das Finanzamt innerhalb eines Jahres. Ändern sich die Eigentumsverhältnisse aus anderen Gründen, zum Beispiel durch Erbfolge, hängt die Bearbeitungsdauer davon ab, wann das Finanzamt davon Kenntnis erlangt.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden