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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

Bremen 99108012005000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005000

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Transportgenehmigungen (2110200)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

15.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Eine dauerhafte Nutzung von öffentlicher Straßenverkehrsfläche bedarf einer Erlaubnis.
Jeder der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will, ob über oder unter der Erde, muss sich dies genehmigen lassen.

Volltext

Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anders als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:

  • Baustelleneinrichtungen
  • Verkauf von Waren aller Art
  • Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
  • Aufstellen von Baugerüsten und Containern
  • Veranstaltungen und Straßenfeste

Erforderliche Unterlagen

  • Hauptantrag: formlos oder online
  • Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
    • Maßstabsgerechter Lageplan 
    • Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit 
    • Baustelleneinrichtungsplan 

Voraussetzungen

  • Es sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.

Kosten

Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung. Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung. Die Gebührenordnung für die Sondernutzung finden Sie unter „Rechtsgrundlagen“.

Verfahrensablauf

  • Die Erlaubnis zur Sondernutzung können Sie schriftlich durch einen formlosen Antrag stellen.
  • Anträge für Hindernisse im Straßenraum und Veranstaltungen können Sie auch online stellen. Die Links zum jeweiligen Onlinedienst finden Sie unter „Formulare“. 
    • Sie stellen einen Antrag online oder schriftlich durch einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde.
    • Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung. Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
    • Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit
      • der antragstellenden Person,
      • dem Straßenbaulastträger,
      • den anderen von der geplanten Sondernutzung betroffenen Stellen und
      • der Polizei.
  • Die Straßenverkehrsbehörde schickt Ihnen als antragstellender Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung als Bescheid zu. Der Bescheid kann auch bestimmte Auflagen und Bedingungen enthalten. Die Einhaltung der Auflagen kann überwacht und Verstöße bestraft werden.
  • Bitte beachten Sie, dass für die Vergabe einer Erlaubnis zur Sondernutzung unterschiedliche Stellen zuständig sind. 
  • Wenn Sie Erlaubnisse für Hindernisse im Straßenverkehr beantragen wollen, dann wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven. 
  • Wenn Sie Erlaubnisse für Außengastronomie beantragen wollen, dann wenden Sie sich an   das Bauordnungsamt Bremerhaven.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art und Umfang der Sondernutzung.

Frist

Antragsfrist: 3 Woche(n)
Es gibt keine Antragsfrist. Geltungsdauer ist zeitlich beschränkt beziehungsweise auf Widerruf. Widerspruchsfrist: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Je nach Art und Umfang der Sondernutzung, sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorwege stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.
  • Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
  • Bei Arbeiten an der Straße können zusätzlich ein Aufgrabeschein sowie eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
  • Je nach Art der Sondernutzung ist aufgrund jeweiliger Prüfverfahren ein entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen.

Beratung:

  • Eine Beratung können Sie gerne telefonisch unter der +49 471/590-3702 oder per E-Mail unter strassenverkehrsbehoerde@magistrat.bremerhaven.de in Anspruch nehmen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Sondernutzung von Straßen und Wegen Erlaubnis
  • Sondernutzung von öffentlichen Straßen, Parkplätzen oder Wegen (über den Gemeingebrauch hinaus), dazu gehören unter anderem: 
    • Baustellen 
    • Gerüste 
    • Container 
    • Warenauslagen 
    • Außengastronomie 
    • Informationsstände 
    • Veranstaltungen 
  • Erlaubnis wird befristet oder beziehungsweise und vorbehaltlich des jederzeitigen Widerrufs erteilt
  • Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden sein 
  • zuständig: Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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