Flurstück Verschmelzung
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Zwei oder mehrere nebeneinanderliegende Flurstücke werden zu einem Flurstück verschmolzen.
Örtlich und wirtschaftlich zusammengehörige Grundstücke bzw. Flurstücke zu einem Grundstück bzw. Flurstück zu vereinigen bzw. zu verschmelzen, kann aus unterschiedlichen Gründen zweckmäßig oder sogar notwendig sein, wie z.B. zur Bereinigung des Kartenbildes, zur Vermeidung von Baulasteintragungen oder zur Beseitigung von baurechtswidrigen Zuständen.
- Personalausweis
- Grundbuchauszug
Nicht zwingend erforderlich, aber wenn vorhanden, diesen bitte zuschicken oder mitbringen!
- Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen wirtschaftlich und örtlich eine Einheit bilden.
- Alle Flurstücke müssen im Grundbuch die gleichen Belastungen haben und unter einer laufenden Nummer im Grundbuchblatt gebucht sein.
- Bei gleichzeitiger Beantragung einer Vereinigung von Grundstücken ist der gültige Personalausweis mitzubringen.
- Schriftliche Beantragung mit Antragsformular oder formlos durch Eigentümer:in oder Bevollmächtigte:n.
- Das Amt prüft, ob die zu vereinigenden Grundstücke räumlich zusammenliegen und im Grundbuch unbelastet oder gleichmäßig belastet sind. Verschmelzungsanfrage an Grundbuchamt
- Liegen alle Voraussetzungen zur Bewilligung einer Vereinigung vor, werden die Liegenschaftskarte und das Liegenschaftsbuch fortgeführt. Die zusammengefassten Flurstücke erhalten eine neue Flurstücksnummer und die einzelnen Flächen werden addiert.
- Eigentümer, Grundbuchamt und Finanzamt werden über die Änderung im Liegenschaftskataster informiert.
Um eine bessere Übersichtlichkeit der Liegenschaftskarte zu gewährleisten, ist im Liegenschaftskataster die Anzahl der Flurstücke gering zu halten.
Bei der Antragserteilung über das Antragsformular bitte das Feld Sonstiges/Bemerkungen ankreuzen und Flurstücksverschmelzung angeben.
Nur bei gleichzeitiger Vereinigung von Grundstücken ist der gültige Personalausweis mitzubringen
- Flurstückverschmelzung beantragen / Bremerhaven
- Zwei oder mehrere nebeneinanderliegende Flurstücke werden zu einem Flurstück verschmolzen
- Voraussetzungen: Flurstücke bilden wirtschaftlich und örtlich eine Einheit, haben im Grundbuch die gleichen Belastungen und sind unter laufender Nummer im Grundbuchblatt gebucht
- Bei gleichzeitiger Beantragung einer Vereinigung von Grundstücken ist der gültige Personalausweis mitzubringen.
- zust. Stelle: Vermessungs- und Katasteramt/Vermessung und Liegenschaftskataster