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Flurstück Verschmelzung

Bremen 99123002092000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123002092000

Leistungsbezeichnung

Flurstück Verschmelzung

Leistungsbezeichnung II

Flurstückverschmelzung beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Vereinigung von Flurstücken (Synonym), Verschmelzung (Synonym), Zusammenlegung von Flurstücken (Synonym), Vermessung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.10.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Möchten Sie zwei oder mehrere Flurstücke zu einem Flurstück verschmelzen lassen?

Volltext

Zwei oder mehrere nebeneinanderliegende Flurstücke werden zu einem Flurstück verschmolzen.

Örtlich und wirtschaftlich zusammengehörige Grundstücke bzw. Flurstücke zu einem Grundstück bzw. Flurstück zu vereinigen bzw. zu verschmelzen, kann aus unterschiedlichen Gründen zweckmäßig oder sogar notwendig sein, wie z.B. zur Bereinigung des Kartenbildes, zur Vermeidung von Baulasteintragungen oder zur Beseitigung von baurechtswidrigen Zuständen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Grundbuchauszug

    Nicht zwingend erforderlich, aber wenn vorhanden, diesen bitte zuschicken oder mitbringen!

Voraussetzungen

  • Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen wirtschaftlich und örtlich eine Einheit bilden.
  • Alle Flurstücke müssen im Grundbuch die gleichen Belastungen haben und unter einer laufenden Nummer im Grundbuchblatt gebucht sein.
  • Bei gleichzeitiger Beantragung einer Vereinigung von Grundstücken ist der gültige Personalausweis mitzubringen.  

Kosten

Flurstücksverschmelzungen und Grundstücksvereinigungen erfolgen gebührenfrei.

Verfahrensablauf

  1. Schriftliche Beantragung mit Antragsformular oder formlos durch Eigentümer:in oder Bevollmächtigte:n.
  2. Das Amt prüft, ob die zu vereinigenden Grundstücke räumlich zusammenliegen und im Grundbuch unbelastet oder gleichmäßig belastet sind. Verschmelzungsanfrage an Grundbuchamt
  3. Liegen alle Voraussetzungen zur Bewilligung einer Vereinigung vor, werden die Liegenschaftskarte und das Liegenschaftsbuch fortgeführt. Die zusammengefassten Flurstücke erhalten eine neue Flurstücksnummer und die einzelnen Flächen werden addiert.
  4. Eigentümer, Grundbuchamt und Finanzamt werden über die Änderung im Liegenschaftskataster informiert.

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 1 Monat(e)
Widerspruchsfrist gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Um eine bessere Übersichtlichkeit der Liegenschaftskarte zu gewährleisten, ist im Liegenschaftskataster die Anzahl der Flurstücke gering zu halten.

Bei der Antragserteilung über das Antragsformular bitte das Feld Sonstiges/Bemerkungen ankreuzen und Flurstücksverschmelzung angeben.

Nur bei gleichzeitiger Vereinigung von Grundstücken ist der gültige Personalausweis mitzubringen

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Flurstückverschmelzung beantragen / Bremerhaven
  • Zwei oder mehrere nebeneinanderliegende Flurstücke werden zu einem Flurstück verschmolzen
  • Voraussetzungen: Flurstücke bilden wirtschaftlich und örtlich eine Einheit, haben im Grundbuch die gleichen Belastungen und sind unter laufender Nummer im Grundbuchblatt gebucht
  • Bei gleichzeitiger Beantragung einer Vereinigung von Grundstücken ist der gültige Personalausweis mitzubringen.
  • zust. Stelle: Vermessungs- und Katasteramt/Vermessung und Liegenschaftskataster

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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