Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie haben Ihr erstes Staatsexamen bestanden und möchten die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Wenn Sie die erste juristische Prüfung bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, praktische juristische Erfahrungen zu sammeln in vier Pflichtstationen und einer Wahlstation.
Der Vorbereitungsdienst dauert in Vollzeit grundsätzlich zwei Jahre.
Er endet mit der zweiten juristischen Prüfung.
Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder –referendarin in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über die bestandene erste juristische Prüfung
- Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde
- Ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder
- Nachweise, aus denen sich die Namensänderung ergibt
- Bei Namensänderung
- Ggf. Gültige Aufenthaltsbescheinigung über gesamte Zeit des Vorbereitungsdienstes (bei Staatsangehörigen von Nicht-EU-Staaten)
- Erklärung, ob eine Bewerbung um die Einstellung als Referendar:in auch in anderen Oberlandesgerichtsbezirken erfolgt oder ob dort die Einstellung ggf. versagt worden ist
- Vorstrafenerklärung
- Erklärung darüber, wo die Ausbildung in Zivilsachen abgeleistet werden soll
- Ggf. eine Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstbescheinigung, Bescheinigung über die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
- Ggf. Nachweis des Grades der Behinderung oder der Gleichstellung
- Ggf. Antrag auf Teilzeit und Unterlagen diesbezüglich (z. B. Härtefallantrag)
- Gültige Aufenthaltsbescheinigung
- bei ausländischen Staatsangehörigen
- Erklärung über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Lichtbild
Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst dafür bewerben. Einstellungen erfolgen jeweils zum April und Oktober.
- Reichen Sie die Bewerbung samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Achten Sie darauf, die Frist zu wahren. Alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen, insbesondere das Zeugnis über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung, müssen spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Einstellungstermin beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen eingegangen sein (§ 2 der Verordnung über das Auswahlverfahren und die Vergabe von Ausbildungsplätzen für den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Bremen).
- Ihnen wird ein Angebot für ein Referendariat gemacht. Dieses müssen Sie innerhalb einer Frist annehmen. Anderenfalls wird diese Stelle erneut vergeben.
- Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen
- Wenn die erste juristische Prüfung bestanden wurde, kann die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst erfolgen.
- Es wird ein Angebot eines Referendariatsplatzes unterbreitet. Dieses muss innerhalb einer Frist angenommen werden.
- Zuständige Stelle: Referendarabteilung beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen, E-Mail: referendare@oberlandesgericht.bremen.de