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Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung

Bremen 99019061007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019061007000

Leistungsbezeichnung

Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung

Leistungsbezeichnung II

Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben Ihr erstes Staatsexamen bestanden und möchten die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

Volltext

Wenn Sie die erste juristische Prüfung bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, praktische juristische Erfahrungen zu sammeln in vier Pflichtstationen und einer Wahlstation.

Der Vorbereitungsdienst dauert in Vollzeit grundsätzlich zwei Jahre.

Er endet mit der zweiten juristischen Prüfung. 

Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder –referendarin in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis über die bestandene erste juristische Prüfung
  • Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde
  • Ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder
  • Nachweise, aus denen sich die Namensänderung ergibt
    • Bei Namensänderung
  • Ggf. Gültige Aufenthaltsbescheinigung über gesamte Zeit des Vorbereitungsdienstes (bei Staatsangehörigen von Nicht-EU-Staaten)
  • Erklärung, ob eine Bewerbung um die Einstellung als Referendar:in auch in anderen Oberlandesgerichtsbezirken erfolgt oder ob dort die Einstellung ggf. versagt worden ist
  • Vorstrafenerklärung
  • Erklärung darüber, wo die Ausbildung in Zivilsachen abgeleistet werden soll
  • Ggf. eine Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstbescheinigung, Bescheinigung über die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
  • Ggf. Nachweis des Grades der Behinderung oder der Gleichstellung
  • Ggf. Antrag auf Teilzeit und Unterlagen diesbezüglich (z. B. Härtefallantrag)
  • Gültige Aufenthaltsbescheinigung
    • bei ausländischen Staatsangehörigen
  • Erklärung über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Lichtbild

Voraussetzungen

  • Sie haben das erste juristische Examen bestanden.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst dafür bewerben. Einstellungen erfolgen jeweils zum April und Oktober.

  • Reichen Sie die Bewerbung samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Achten Sie darauf, die Frist zu wahren. Alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen, insbesondere das Zeugnis über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung, müssen spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Einstellungstermin beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen eingegangen sein (§ 2 der Verordnung über das Auswahlverfahren und die Vergabe von Ausbildungsplätzen für den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Bremen).
  • Ihnen wird ein Angebot für ein Referendariat gemacht. Dieses müssen Sie innerhalb einer Frist annehmen. Anderenfalls wird diese Stelle erneut vergeben.

Bearbeitungsdauer

Unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Sie schriftlich über den Erfolg Ihrer Bewerbung informiert.

Frist

Die Einstellungen erfolgen zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung muss spätestens 6 Wochen vor dem Beginn vollständig mit allen Unterlagen vorliegen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen 
  • Wenn die erste juristische Prüfung bestanden wurde, kann die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst erfolgen.
  • Es wird ein Angebot eines Referendariatsplatzes unterbreitet. Dieses muss innerhalb einer Frist angenommen werden.
  • Zuständige Stelle: Referendarabteilung beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen, E-Mail: referendare@oberlandesgericht.bremen.de

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden