Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung
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Sie haben Ihr erstes Staatsexamen bestanden und möchten die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Wenn Sie die erste juristische Prüfung bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, praktische juristische Erfahrungen zu sammeln in vier Pflichtstationen und einer Wahlstation.
Der Vorbereitungsdienst dauert in Vollzeit grundsätzlich zwei Jahre.
Er endet mit der zweiten juristischen Prüfung.
Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder –referendarin in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst dafür bewerben. Einstellungen erfolgen jeweils zum April und Oktober.
- Reichen Sie die Bewerbung samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Achten Sie darauf, die Frist zu wahren. Alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen, insbesondere das Zeugnis über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung, müssen spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Einstellungstermin beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen eingegangen sein (§ 2 der Verordnung über das Auswahlverfahren und die Vergabe von Ausbildungsplätzen für den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Bremen).
- Ihnen wird ein Angebot für ein Referendariat gemacht. Dieses müssen Sie innerhalb einer Frist annehmen. Anderenfalls wird diese Stelle erneut vergeben.
- Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen
- Wenn die erste juristische Prüfung bestanden wurde, kann die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst erfolgen.
- Es wird ein Angebot eines Referendariatsplatzes unterbreitet. Dieses muss innerhalb einer Frist angenommen werden.
- Zuständige Stelle: Referendarabteilung beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen, E-Mail: referendare@oberlandesgericht.bremen.de