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Förderschule Aufnahme

Bremen 99088005034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088005034000

Leistungsbezeichnung

Förderschule Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

Schüler:innen für die Aufnahme an einem Förderzentrum anmelden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben ein schulpflichtiges Kind bei dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf Hören, Sehen oder körperliche und motorische Entwicklung diagnostiziert wurde und Sie wünschen eine Beschulung in einem Spezialförderzentrum als Alternative zur inklusiven Beschulung?

Volltext

Die Förderzentren Hören, Sehen und körperlich und motorische Entwicklung können auf Wunsch der Eltern als Wahlangebot alternativ zur inklusiven Beschulung angewählt werden. Dafür wird ein formloser Antrag bei der zuständigen Schulaufsicht bei der Senatorin bei Kinder und Bildung gestellt und entschieden.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Diagnostizierter Förderbedarf Hören, Sehen oder körperlich und motorische Entwicklung.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Sorgeberechtigten informieren sich an dem für sie zuständigen Förderzentrum über die Möglichkeiten der Beschulung ihres Kindes und stellen gegebenenfalls einen formlosen Antrag bei der zuständigen Schulaufsicht bei der zuständigen Stelle der Senatorin für Kinder und Bildung. Dort wird dieser Antrag geprüft und entschieden.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe.

Frist

Keine Angabe.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einem Förderzentrum anmelden
  • In den Stadtgemeinden bestehen Förderzentren übergangsweise bis zur bedarfsdeckenden Einführung von in den allgemeinen Schulen eingegliederten Zentren für unterstützende Pädagogik fort.
  • Erziehungsberechtigte dürfen entscheiden.
  • Die Entscheidung über den Förderort des Kindes oder der oder des Jugendlichen trifft nach Beteiligung der Erziehungsberechtigten die zuständige Behörde.
  • Zuständig: SKB Referat 40

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden