Bebauungsplan Auskunft
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bebauungsplan (Synonym), Infrastruktur (Synonym), Grundstück (Synonym), Immobilien (Synonym), Bauleitplanung (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Bauplanung (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Bauleitplan (Synonym), Wohnungsbau (Synonym), Vorhaben- und Erschließungsplan (Synonym), Bauplanung Umweltschutz (Synonym), Fertighausbau (Synonym), B-Plan (Synonym), Planzeichnung (Synonym), Bauplan (Synonym), Baugebiet (Synonym), Hausbau (Synonym), Immobilienerwerb (Synonym), Bauen (Synonym), Bauplanungsrecht (Synonym)
- Bauplanung (2050400)
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
- Standortsuche (2050200)
Fachlich freigegeben am
14.04.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Behörde beantragen.
Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Behörde ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,
- wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
- welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
- welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
- Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
- Prüfen Sie zuerst, ob die zuständige Behörde den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
- Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Behörde.
- Die Behörde entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
- vor Ort bei der zuständigen Behörde
- online
- per Post
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsbehelf: Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
- Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen
- Auskunft zum Inhalt eines Bebauungsplans erhalten
- neue Bebauungspläne sind online abrufbar. Einsicht auf Älter muss je nach Behörde noch beantragt werden
- zuständige Behörde beziehungsweise Verfahrensträger ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen
- Antrag auf Auskunft kann formlos gestellt werden
- abhängig von zuständiger Behörde kann der Antrag per Post, online oder per Mail gestellt werden
- ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
- wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
- welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
- welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen
- zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen
- Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt
- zuständig: örtlich zuständige Stelle, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt