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Bebauungsplan Auskunft

Bremen 99012011023000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012011023000

Leistungsbezeichnung

Bebauungsplan Auskunft

Leistungsbezeichnung II

Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Bebauungsplan (Synonym), Infrastruktur (Synonym), Grundstück (Synonym), Immobilien (Synonym), Bauleitplanung (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Bauplanung (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Bauleitplan (Synonym), Wohnungsbau (Synonym), Vorhaben- und Erschließungsplan (Synonym), Bauplanung Umweltschutz (Synonym), Fertighausbau (Synonym), B-Plan (Synonym), Planzeichnung (Synonym), Bauplan (Synonym), Baugebiet (Synonym), Hausbau (Synonym), Immobilienerwerb (Synonym), Bauen (Synonym), Bauplanungsrecht (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Standortsuche (2050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Behörde ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

  • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
  • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
  • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

  • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
  • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
  • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Erforderliche Unterlagen

  • Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Keine.

Kosten

Nach Zeitaufwand.

Verfahrensablauf

  • Prüfen Sie zuerst, ob die zuständige Behörde den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
  • Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Behörde.
  • Die Behörde entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
    • vor Ort bei der zuständigen Behörde
    • online
    • per Post

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe.

Frist

Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf: Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen
  • Auskunft zum Inhalt eines Bebauungsplans erhalten
  • neue Bebauungspläne sind online abrufbar. Einsicht auf Älter muss je nach Behörde noch beantragt werden
  • zuständige Behörde beziehungsweise Verfahrensträger ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen
  • Antrag auf Auskunft kann formlos gestellt werden
  • abhängig von zuständiger Behörde kann der Antrag per Post, online oder per Mail gestellt werden
  • ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen
  • zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen
    • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt
  • zuständig: örtlich zuständige Stelle, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden