- Bezeichnung
- Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung (Entwurf)
- Schlüssel
- D07000020V0.1
- Alternative Bezeichnung
- Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung
- Version
- 0.1
- Geändert am:
- 26.07.2024
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D07000020V0.1
- Definition
- Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann die zuständige Bergbehörde Unternehmen dazu verpflichten, Sonderbetriebspläne zu erstellen. Will man diesen Sonderbetriebsplan nachträglich ergänzen oder einzelne Bestandteile ändern, dann muss man dafür eine Zulassung beantragen. Ein Betriebsplan umfasst umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Sonderbetriebsplanverfahren eigenen sich nur für Verfahren, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.
- Handlungsgrundlagen
- § 52 (4) BBergG (Bundesberggesetz)
- Bezeichnung
- Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung
- Herausgeber
- Landesredaktion Rheinland-Pfalz
- Status gesetzt durch
- MWVLW RLP
- Status (Katalog)
- Entwurf*
- Status gesetzt am
- 11.10.2023
- Veröffentlicht am
- 11.10.2023
- Zuletzt geändert am
- 26.07.2024
Bibliothekseintrag
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