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Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung

D07000020 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann die zuständige Bergbehörde Unternehmen dazu verpflichten, Sonderbetriebspläne zu erstellen. Will man diesen Sonderbetriebsplan nachträglich ergänzen oder einzelne Bestandteile ändern, dann muss man dafür eine Zulassung beantragen. Ein Betriebsplan umfasst umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Sonderbetriebsplanverfahren eigenen sich nur für Verfahren, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.

Handlungsgrundlage


  • § 52 (4) BBergG (Bundesberggesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden