Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Ergänzung oder Änderung
D07000020• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann die zuständige Bergbehörde Unternehmen dazu verpflichten, Sonderbetriebspläne zu erstellen. Will man diesen Sonderbetriebsplan nachträglich ergänzen oder einzelne Bestandteile ändern, dann muss man dafür eine Zulassung beantragen. Ein Betriebsplan umfasst umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Sonderbetriebsplanverfahren eigenen sich nur für Verfahren, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.
Handlungsgrundlage
- § 52 (4) BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden