- Bezeichnung
- Antrag auf Bergbau Erlaubnis - Verlängerung (Entwurf)
- Schlüssel
- D07000025V0.1
- Alternative Bezeichnung
- Antrag auf Bergbau Erlaubnis - Verlängerung
- Version
- 0.1
- Geändert am:
- 02.05.2024
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Antrag auf Bergbau Erlaubnis - Verlängerung
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D07000025V0.1
- Definition
- Eine bergrechtliche Erlaubnis zum Aufsuchen einer oder mehrerer Bodenschätze wird zunächst für maximal 5 Jahre erteilt. Wenn diese 5 Jahre abgelaufen sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis um weitere 3 Jahre verlängert werden. Eine solche Verlängerung muss beantragt werden.
- Handlungsgrundlagen
- § 7 BBergG (Bundesberggesetz)
- Bezeichnung
- Antrag auf Bergbau Erlaubnis - Verlängerung
- Herausgeber
- Landesredaktion Rheinland-Pfalz
- Status gesetzt durch
- MWVLW RLP
- Status (Katalog)
- Entwurf*
- Status gesetzt am
- 11.10.2023
- Veröffentlicht am
- 11.10.2023
- Zuletzt geändert am
- 02.05.2024
Bibliothekseintrag
Für den Erhalt der vollständigen Stamminformation melden Sie sich bitte hier an