Antrag auf Bergbau Erlaubnis - Verlängerung
D07000025• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Eine bergrechtliche Erlaubnis zum Aufsuchen einer oder mehrerer Bodenschätze wird zunächst für maximal 5 Jahre erteilt. Wenn diese 5 Jahre abgelaufen sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis um weitere 3 Jahre verlängert werden. Eine solche Verlängerung muss beantragt werden.
Handlungsgrundlage
- § 7 BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden