- Bezeichnung
- Antrag auf Bergbau Erlaubnis - Verlängerung (methodisch freigegeben)
- Schlüssel
- D17000493V1.0
- Alternative Bezeichnung
- Antrag auf Bergbau Erlaubnis - Verlängerung
- Version
- 1.0
- Geändert am:
- 25.07.2024
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Antrag auf Bergbau Erlaubnis - Verlängerung
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D17000493V1.0
- Definition
- Eine bergrechtliche Erlaubnis zum Aufsuchen einer oder mehrerer Bodenschätze wird zunächst für maximal 5 Jahre erteilt. Wenn diese 5 Jahre abgelaufen sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis um weitere 3 Jahre verlängert werden. Eine solche Verlängerung muss beantragt werden. Die Zuständigkeit der Bergbehörde richtet sich danach, in welchem Bundesland das Erlaubnisfeld liegt.
- Handlungsgrundlagen
- § 7 BBergG (Bundesberggesetz)
- Bezeichnung
- Antrag auf Bergbau Erlaubnis - Verlängerung
- Herausgeber
- Temporäres FIM-System im Rahmen der OZG-Umsetzung
- Status gesetzt durch
- Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
- Status (Katalog)
- methodisch freigegeben*
- Status gesetzt am
- 10.11.2022
- Veröffentlicht am
- 10.11.2022
- Zuletzt geändert am
- 25.07.2024
Bibliothekseintrag
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