Antrag auf Bergbau Erlaubnis - Verlängerung
D17000493• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
methodisch freigegeben
Inhalt
Definition
Eine bergrechtliche Erlaubnis zum Aufsuchen einer oder mehrerer Bodenschätze wird zunächst für maximal 5 Jahre erteilt. Wenn diese 5 Jahre abgelaufen sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis um weitere 3 Jahre verlängert werden. Eine solche Verlängerung muss beantragt werden. Die Zuständigkeit der Bergbehörde richtet sich danach, in welchem Bundesland das Erlaubnisfeld liegt.
Handlungsgrundlage
- § 7 BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden