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Berechtigungsbescheid Berechtigungszertifikat

D00000246 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Berechtigungsbescheid für den Erwerb eines technischen Berechtigungszertifikats. Für jeden elektronischen Dienst ist ein technisches Berechtigungszertifikat erforderlich, welches die gegenseitige Authentisierung von Nutzer und Anbieter ermöglicht. Das technische Berechtigungszertifikat ist eine elektronische Bescheinigung, die vom Chip des Personalausweises vor jedem Lesevorgang geprüft wird. Es legt fest, welche personen- und ausweisbezogenen Daten der Anbieter eines Dienstes aus dem Personalausweis des Nutzers abfragen darf.

Handlungsgrundlage


  • § 21 (2) Personalausweisgesetz (PAuswG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Berechtigungsbescheid Berechtigungszertifikat

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Freigabe vom BVA