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Antrag Führen Berufsbezeichnung Pflegefachfrau Pflegefachmann Pflegefachperson Berufsqualifikation EU/EWR/Schweiz Erteilung

D00000272 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Der Beruf Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Pflegefachperson ist in Deutschland reglementiert, d.h. eine staatliche Erlaubnis ist erforderlich, um mit dieser Berufsbezeichnung arbeiten zu können. Erworbene Berufsqualifikationen aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz können von der zuständigen Stelle als ausländische Berufsqualifikation anerkannt werden. Im Anerkennungsverfahren werden diese Qualifikationen mit der deutschen Berufsqualifikation verglichen und auf Gleichwertigkeit geprüft. Diese Gleichwertigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der staatlichen Erlaubnis.

Handlungsgrundlage


  • §§ 1, 2, 40-43, 64a PflBG v. 12.12.2023; §§ 43, 46-48 PflAPrV v.12.12.2023

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau", "Pflegefachmann" oder "Pflegefachperson" bei einer Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


LeiKa-Nr.: 99150017001000

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Fachlich freigegebene Version