Antrag Führen Berufsbezeichnung Pflegefachfrau Pflegefachmann Pflegefachperson Berufsqualifikation EU/EWR/Schweiz Erteilung
D00000272• Version 1.0•
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fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Der Beruf Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Pflegefachperson ist in Deutschland reglementiert, d.h. eine staatliche Erlaubnis ist erforderlich, um mit dieser Berufsbezeichnung arbeiten zu können. Erworbene Berufsqualifikationen aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz können von der zuständigen Stelle als ausländische Berufsqualifikation anerkannt werden. Im Anerkennungsverfahren werden diese Qualifikationen mit der deutschen Berufsqualifikation verglichen und auf Gleichwertigkeit geprüft. Diese Gleichwertigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der staatlichen Erlaubnis.
Handlungsgrundlage
- §§ 1, 2, 40-43, 64a PflBG v. 12.12.2023; §§ 43, 46-48 PflAPrV v.12.12.2023
Formularangaben
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau", "Pflegefachmann" oder "Pflegefachperson" bei einer Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
Technische Beschreibung
LeiKa-Nr.: 99150017001000
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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