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Antrag Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung

D00000311 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Ausländer aus Nicht-EU-Staaten können in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen. Der Antrag kann vom Ausländer selbst, von einem gesetzlichen Vertreter oder in manchen Fällen vom Arbeitgeber im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Der Aufenthaltstitel wird in der Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt. Er wird befristet erteilt, wobei eine Verlängerung möglich ist.

Handlungsgrundlage


  • §§ 2, 3, 5, 16a - 17, 78 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); §§ 107, 1902 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); § 14 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (§§ 16 - 17 AufenthG)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden