Antrag Daueraufenthaltskarte Ausstellung
D00000350• Version 1.1•
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Definition
Wenn Sie sich als drittstaatsangehöriger Familienangehöriger eines Staatsangehörigen der Europäischen Union (EU) oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: Norwegen, Island und Liechtenstein) über einen Zeitraum von fünf Jahren mit Ihrem freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigem ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können Sie unabhängig vom weiteren Vorliegen der unionsrechtlichen Voraussetzungen ein Daueraufenthaltsrecht erhalten und bei der Ausländerbehörde die Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte beantragen.
Handlungsgrundlage
- §§ 2, 4a, 5, 12 FreizügG/EU v. 09.07.2021
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
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