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Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

D00000409 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Wer als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführt, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, benötigt zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis über die absolvierte Berufskraftfahrerqualifikation (Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation) bzw. über den Abschluss der für alle 5 Jahre vorgeschriebenen Weiterbildung. Dieser Nachweis erfolgt über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Der FQN wird von den nach Landesrecht zuständigen Fahrerlaubnisbehörden auf Antrag ausgestellt, wenn der Fahrer nachweislich grundqualifiziert ist oder als grundqualifiziert gilt oder sofern seit der Erlangung der Grundqualifikation mehr als fünf Jahre vergangen sind, nachweislich über eine abgeschlossene Weiterbildung verfügt. Auch bei Änderungen der Angaben auf dem FQN, Verlust, Diebstahl und Beschädigung ist auf Antrag ein FQN auszustellen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 1 (1), 2, 4, 5, 7, 8, 27 (1) BKrFQG v. 26.11.2020; §§ 8, 9, 11 BKrFQV v. 9.12.2020; § 22 HHG v. 12.12.2019; Anlage 8 PassV v. 20.8.2021; § 7 (1) - (2) FeV v. 12.7.2021; § 4a (3) AufenthG v. 9.7.2021

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis (§§ 1 (1), 2, 4, 5, 7, 8, 27 (1) BKrFQG; §§ 8, 9, 11 BKrFQV; § 22 HHG; Anlage 8 PassV; § 7 (1) - (2) FeV; § 4a (3) AufenthG)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Fachlich freigegebene Version