Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
D00000409• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
Wer als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführt, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, benötigt zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis über die absolvierte Berufskraftfahrerqualifikation (Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation) bzw. über den Abschluss der für alle 5 Jahre vorgeschriebenen Weiterbildung. Dieser Nachweis erfolgt über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Der FQN wird von den nach Landesrecht zuständigen Fahrerlaubnisbehörden auf Antrag ausgestellt, wenn der Fahrer nachweislich grundqualifiziert ist oder als grundqualifiziert gilt oder sofern seit der Erlangung der Grundqualifikation mehr als fünf Jahre vergangen sind, nachweislich über eine abgeschlossene Weiterbildung verfügt. Auch bei Änderungen der Angaben auf dem FQN, Verlust, Diebstahl und Beschädigung ist auf Antrag ein FQN auszustellen.
Handlungsgrundlage
- §§ 1 (1), 2, 4, 5, 7, 8, 27 (1) BKrFQG v. 26.11.2020; §§ 8, 9, 11 BKrFQV v. 9.12.2020; § 22 HHG v. 12.12.2019; Anlage 8 PassV v. 20.8.2021; § 7 (1) - (2) FeV v. 12.7.2021; § 4a (3) AufenthG v. 9.7.2021
Formularangaben
Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis (§§ 1 (1), 2, 4, 5, 7, 8, 27 (1) BKrFQG; §§ 8, 9, 11 BKrFQV; § 22 HHG; Anlage 8 PassV; § 7 (1) - (2) FeV; § 4a (3) AufenthG)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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