Anzeige Meldung Reisepass
D00000535• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Verpflichtung des Ausweisinhabers der Personalausweisbehörde unverzüglich den Diebstahl, den Verlust und das eigene Wiederauffinden des Reispasses anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens diesen vorzulegen.
Handlungsgrundlage
- § 27 PAuswG
Formularangaben
Technische Beschreibung
LeiKa-Nr.: 99085001014000, 99085001014001, 99085001014002, 99085001014003
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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