Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Anmeldung einer Bestattung inkl. Unterlagen (FIM-Landesstammdatenschema)

D03000318 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Leichen müssen bestattet werden. Für die Bestattung haben vorrangig und nächstrangig Bestattungspflichtige (Angehörige) zu sorgen. Sorgt niemand für die Bestattung, muss die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde die Bestattung veranlassen. Aus dem Ausland überführte Urnen und Leichen können im Inland ebenfalls bestattet werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 12 bis 14, 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG); § 1 Niedersächisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG); § 9 Abs. 1 und 3 Bestattungsgesetz Niedersachsen (BestattG Nds.); § 10 Abs. 1 Bestattungsgesetz Niedersachsen; § 11-12 Bestattungsgesetz Niedersachsen

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anmeldung einer Bestattung inkl. Unterlagen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Bestattung Durchführung (99101002058000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden