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Antrag auf Gewährung von Blindenhilfe inkl. Nachweise (FIM-Bundesstammdatenschema)

D03000385 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Blindenhilfe ist eine einkommens- und vermögensabhängige Sozialhilfeleistung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch, die auf Antrag blinden Menschen zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe gewährt wird, sofern die Kosten nicht durch finanzielle Mittel gedeckt werden können.

Handlungsgrundlage


  • §§ 19, 23, 72, 82-84, 90, 93 und 94 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Stand: 05.08.2022), § 528 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Stand: 05.08.2022)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Gewährung von Blindenhilfe

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Antrag auf Gewährung von Blindenhilfe (99107047000000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden