Antrag auf Gewährung von Blindenhilfe inkl. Nachweise (FIM-Bundesstammdatenschema)
D03000385• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Blindenhilfe ist eine einkommens- und vermögensabhängige Sozialhilfeleistung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch, die auf Antrag blinden Menschen zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe gewährt wird, sofern die Kosten nicht durch finanzielle Mittel gedeckt werden können.
Handlungsgrundlage
- §§ 19, 23, 72, 82-84, 90, 93 und 94 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Stand: 05.08.2022), § 528 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Stand: 05.08.2022)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Antrag auf Gewährung von Blindenhilfe (99107047000000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden