Antrag über die Gewährung von Leistungen aus dem Landesblindenfonds inkl. Nachweise (FIM-Landesstammdatenschema)
D03000418• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie blind oder stark sehbehindert sind, soll der Landesblindenfonds Sie in außergewöhnlichen Lebenssituationen finanziell unterstützen. Dafür ist eine Beantragung notwendig.
Handlungsgrundlage
- §§ 11, 13 und 15 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) (Stand: 12.09.2022), § 23 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Stand: 12.09.2022), §§ 49, 94 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Stand: 12.09.2022), § 2 Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Neunten und des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB IX/XII) (Stand: 12.09.2022), Richtlinie über die Gewährung von Leistungen aus dem Landesfonds für blinde Menschen in besonderen Lebenssituationen (Landesblindenfonds) und aus dem Assistenzleistungsfonds für ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen in leitender Funktion oder in Gremien – Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 11.12.2020 – 102-43210/9 (Erl. d. MS. v. 11.12.2020 – 102-43210/9) (Stand 12.09.2022)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Leistungen aus dem Landesblindenfonds Gewährung (99107106080000).
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