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Antrag über die Gewährung von Leistungen aus dem Landesblindenfonds inkl. Nachweise (FIM-Landesstammdatenschema)

D03000418 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie blind oder stark sehbehindert sind, soll der Landesblindenfonds Sie in außergewöhnlichen Lebenssituationen finanziell unterstützen. Dafür ist eine Beantragung notwendig.

Handlungsgrundlage


  • §§ 11, 13 und 15 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) (Stand: 12.09.2022), § 23 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Stand: 12.09.2022), §§ 49, 94 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Stand: 12.09.2022), § 2 Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Neunten und des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB IX/XII) (Stand: 12.09.2022), Richtlinie über die Gewährung von Leistungen aus dem Landesfonds für blinde Menschen in besonderen Lebenssituationen (Landesblindenfonds) und aus dem Assistenzleistungsfonds für ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen in leitender Funktion oder in Gremien – Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 11.12.2020 – 102-43210/9 (Erl. d. MS. v. 11.12.2020 – 102-43210/9) (Stand 12.09.2022)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag über die Gewährung von Leistungen aus dem Landesblindenfonds

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Leistungen aus dem Landesblindenfonds Gewährung (99107106080000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden