Anzeige einer Geburt
D05000018• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Jede Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Handlungsgrundlage
- §10 und §§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG); §§ 31 ff. Personenstandsverordnung (PStVO); §§ 1 ff. Personenstandsverordnung NRW (PStVO NRW); § 64 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Eine Geburtsurkunde wird von dem Standesamt des Geburtsortes aus dem Geburtenregister ausgestellt. Sie dient vor allem als Nachweis des Datums und des Orts der Geburt, der Eltern sowie der Vor- und Familiennamen einer Person.
Stichwörter
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Versionshinweis
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