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Anzeige einer Geburt

D05000018 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Jede Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Handlungsgrundlage


  • §10 und §§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG); §§ 31 ff. Personenstandsverordnung (PStVO); §§ 1 ff. Personenstandsverordnung NRW (PStVO NRW); § 64 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige einer Geburt

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Eine Geburtsurkunde wird von dem Standesamt des Geburtsortes aus dem Geburtenregister ausgestellt. Sie dient vor allem als Nachweis des Datums und des Orts der Geburt, der Eltern sowie der Vor- und Familiennamen einer Person.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden