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Beteiligungsverfahren Bauleitplanung

D05000045 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Öffentlichkeit - zu der auch Kinder und Jugendliche gehören - kann sich während des Aufstellungsverfahrens zu einem Flächennutzungsplan zu vorgegebenen Verfahrensschritten (während der Offenlegung und beim Regelverfahren auch zur frühzeitigen Beteiligung) zur Planung äußern.

Handlungsgrundlage


  • Baugesetzbuch: § 2-4a; §13 und 13a

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Beteiligungsverfahren Bauleitplanung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden