Beteiligungsverfahren Bauleitplanung
D05000045• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Öffentlichkeit - zu der auch Kinder und Jugendliche gehören - kann sich während des Aufstellungsverfahrens zu einem Flächennutzungsplan zu vorgegebenen Verfahrensschritten (während der Offenlegung und beim Regelverfahren auch zur frühzeitigen Beteiligung) zur Planung äußern.
Handlungsgrundlage
- Baugesetzbuch: § 2-4a; §13 und 13a
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden