Beantragung Untersuchungsberechtigungsschein
D05000064• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Jugendliche, die eine duale Berufsausbildung oder ein anderes Beschäfti-gungsverhältnis beginnen wollen, müssen sich vor Arbeitsantritt einer ärztlichen Untersuchung, der sog. Jugendarbeitsschutzuntersuchung, unterziehen. Jugendlicher ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. In Jugendarbeitsschutzuntersuchungen werden der Gesundheitszustand sowie die Eignung der Jugendlichen für die angestrebte Tätigkeit festgestellt. Die Untersuchung ist für die Jugendlichen kostenfrei. Sie beantragen hierfür bei der zuständigen Stelle (z.B. örtliche Ordnungsbehörden, Bürger- und Meldeamt, Gesundheitsamt, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Schulen, Ärzte) einen Untersuchungsberechtigungsschein, den sie zusammen mit einem ausgehändigten Erhebungsbogen bei dem/der untersuchenden Arzt/Ärztin abgeben.
Handlungsgrundlage
- JArbSchG, JArbSchUV, Durchführung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbogen, Abrechnungsverfahren Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit - 212 - 8413.5.1 und 231 – 00-19-, d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie - III B 3 - 0826.01.12 u. d. Innenministeriums - I A 6/71.18 v. 10.7.2003
Formularangaben
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Versionshinweis
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