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Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

D05000075 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für Wohnungen in einem Mehrfamilienhauses in Einzelbesitz gibt es eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese Bescheinigung wird zum Beispiel beim Verkauf einer Eigentumswohnung benötigt. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt Auskunft darüber, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Die jeweilige Baurechtsbehörde erstellt die Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Handlungsgrundlage


  • Titel: § 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


LeiKa-Schlüssel 99012002012000

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden