Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung
D05000075• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Für Wohnungen in einem Mehrfamilienhauses in Einzelbesitz gibt es eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese Bescheinigung wird zum Beispiel beim Verkauf einer Eigentumswohnung benötigt. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt Auskunft darüber, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Die jeweilige Baurechtsbehörde erstellt die Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Handlungsgrundlage
- Titel: § 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
LeiKa-Schlüssel 99012002012000
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden