Meldung von im Prostitutionsgewerbe tätigen Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG
D05000095• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Sie möchten in Ihrem Prostitutionsgewerbe bestimmte Personen für Aufgaben der Betriebsleitung und -beaufsichtigung, für Aufgaben im Rahmen der Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung, der Einlasskontrolle und/oder der Bewachung einsetzen? Diese Personen müssen über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen. Diese wird von der zuständigen Behörde gemäß Ihren Angaben in diesem Formular geprüft. Eine solche Überprüfung ist auch dann notwendig, wenn die entsprechende(n) Person(en) nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit Ihnen steht bzw. stehen.
Handlungsgrundlage
- § 25 Abs. 2 ProstSchG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden