Pfandleihgewerbe Erlaubnis
D05000103• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie als Pfandleiher/in oder Pfandvermittler/in gewerbsmäßig tätig sein möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Handlungsgrundlage
- § 34 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050021005000 Pfandleihgewerbe Erlaubnis
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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