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Pfandleihgewerbe Erlaubnis

D05000103 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie als Pfandleiher/in oder Pfandvermittler/in gewerbsmäßig tätig sein möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Handlungsgrundlage


  • § 34 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis als Pfandleihgewerbe (Pfandleiher:in, Pfandvermittler:in) § 34 Abs. 1 GewO

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050021005000 Pfandleihgewerbe Erlaubnis

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden