Handwerksrolle Eintragung
D05000108• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als so genanntes stehendes Gewerbe selbstständig betreiben möchten, benötigen Sie eine Eintragung in die Handwerksrolle. Zum stehenden Gewerbe gehört jeder Gewerbebetrieb, dessen Tätigkeit nicht dem Reisegewerbe oder dem Marktverkehr zuzurechnen ist. Eingetragen werden können natürliche oder juristische Personen und Personengesellschaften. Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle ist der Nachweis der beruflichen Qualifikation.
Handlungsgrundlage
- Handwerksordnung (HWO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zu den Leistungen 99058007060000 - "Handwerksrolle Eintragung", 99058007060001 - "Handwerksrolle Eintragung des Inhabers eines zulassungspflichtigen Handwerks", 99058007060006 - "Handwerksrolle Eintragung von Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EG oder des EWR", 99058007060008 - "Handwerksrolle Eintragung von Personen mit bestandener Meisterprüfung", 99058007060009 - "Handwerksrolle Eintragung von Ingenieuren und Absolventen von technischen Hochschulen und Fachschulen für Technik", 99058007060010 - "Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung oder Gleichwertigkeitsfeststellung", 99058007060011 - "Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausübungsberechtigung", 99058007060012 - "Handwerksrolle Eintragung von Vertriebenen und Spätaussiedlern mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen bestandenen Prüfung im Ausland"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Beschreibung und Definition aktualisiert