Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk Anzeige
D05000115• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Um die Mobilität von Selbständigen im Binnenmarkt zu erhöhen, besteht für die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen bei reglementierten Berufen ein Anzeigeverfahren. Es ersetzt im Regelfall ein Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, das bei Niederlassungsvorgängen zwecks Ausübung eines reglementierten Berufs generell vorgesehen ist. Reglementierte Berufe sind solche, bei denen der Berufszugang oder die Berufsausübung den Nachweis einer bestimmten Berufsqualifikation erforderlich machen. Im Handwerk sind dies die zulassungspflichtigen Handwerksberufe. Hier muss der Handwerksunternehmer bzw. die Handwerksunternehmerin oder ein Betriebsleiter bzw. eine Betriebsleiterin über eine einschlägige Meisterprüfung oder eine gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation verfügen.
Handlungsgrundlage
- §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 3, 9 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO)
Formularangaben
Anzeige der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung im zulassungspflichtigen Handwerk
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99058061008000 - "Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk Bestätigung"
Stichwörter
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