Antrag Schülerticket
D05000153• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Schülerinnen und Schülern in allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Schulen für Kranke oder Berufskollegs in Vollzeitform können ein Schülerticket beantragen. Sofern bestimmte Voraussetzung erfüllt werden, übernimmt der Schulträger die Kosten. Hierzu gehören das Überschreiten von Entfernungsgrenzen, körperliche/geistige Behinderungen und ein besonders gefährlicher Schulweg.
Handlungsgrundlage
- SchfkVO
Formularangaben
Technische Beschreibung
Die notwendige Beförderung von Schulkindern obliegt den öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen der Gemeinden und Schulverbände, sowie die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schulkinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die jeweiligen Stadt- oder Landkreise erstatten die notwendigen Kosten der Beförderung nach Abzug eines Eigenanteils oder sie gewähren einen Zuschuss zu den Kosten. Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Beförderungsangebots besteht jedoch nicht.
Stichwörter
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Versionshinweis
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