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Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen

D05000162 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Als Betreiber einer gentechnischen Anlage haben Sie die Errichtung und Betrieb der Anlage sowie weitere gentechnische Arbeiten bei der zuständigen Behörde abhängig von der Sicherheitsstufe anzuzeigen, anzumelden oder genehmigen zu lassen. Die Errichtung und der Betrieb, die wesentliche Änderung von gentechnischen Anlagen der Sicherheitsstufe 1 bis 4 sowie weitere gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 bis 4 bedürfen der Anzeige-/Anmeldebestätigung bzw. der Genehmigung durch die zuständige Gentechnikbehörde.

Handlungsgrundlage


  • §8 GenTG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99045001006000 Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen Genehmigung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden