Denkmalrechtliche Grabungserlaubnis Erteilung
D05000165• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Eine Grabungserlaubnis ist erforderlich, wenn z. B. im Zusammenhang mit bevorstehenden baulichen Maßnahmen (z.B. Errichtung oder Veränderung von Gebäuden, Straßenbau, Abgrabungen etc.) in Bodendenkmäler eingegriffen werden soll. Mit diesem Antrag wird eine solche Grabungserlaubnis bei der jeweils zuständigen Oberen Denkmalbehörde erfragt.
Handlungsgrundlage
- § 13 (1) - (3) DSchG NRW
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden