Steuerliche An- Ab- Ummeldung bei Gewerbean-, -um-, abmeldung
D05000172• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.
Handlungsgrundlage
- § 138 Abgabenordnung (AO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zu der Leistung 99102018120000 - "Steuerliche Abmeldung eines Unternehmens Zusendung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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