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Erteilung einer Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen

D05000183 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie im gewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder den Verkehr betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

Handlungsgrundlage


  • § 27 SprengG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99089006001000 Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung - Dokumentensteckbrief

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden