Erteilung einer Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen
D05000183• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie im gewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder den Verkehr betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
Handlungsgrundlage
- § 27 SprengG
Formularangaben
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen
Technische Beschreibung
99089006001000 Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung - Dokumentensteckbrief
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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