Erlaubnis für die erlaubnisbedürftige Nutzung eines Luftraums Erteilung
D05000196• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Einige Arten der Luftraumnutzung bedürfen der Erlaubnis. So auch die Nutzung von Scheinwerfern bzw. anderer optischer Lichtsignalgeräte und Wetterballone.
Handlungsgrundlage
- § 20 LuftVO
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden