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Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

D05000198 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie auf öffentlichen Flächen Waren und Leistungen anbieten wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.

Handlungsgrundlage


  • § 46 StVO

Gültig ab

11.12.2024

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99108012005004 - "Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden