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Antrag Anerkennung ausländische Berufsqualifikation Elektrotechnikmeisterin/Elektrotechnikmeister Feststellung

D05000205 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie Prüfungszeugnisse aus einem anderen Land oder Bereich anerkennen lassen möchten, dann müssen sie vergleichbar mit der deutschen Gesellenprüfung sein. Die Handwerkskammer übernimmt die Kosten für die Meisterprüfung und es gibt besondere Unterstützung für Menschen mit Behinderungen. Um sich anzumelden, müssen Sie die Regeln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beachten. Wenn Sie als Spätaussiedler Prüfungen oder Befähigungsnachweise haben, dann werden diese anerkannt, wenn sie gleichwertig sind. Wenn Sie nicht alle notwendigen Nachweise vorlegen können oder Ihre Urkunden verloren haben, können andere Verfahren wie Arbeitsproben genutzt werden, um Ihre Fähigkeiten zu bewerten und eine Bescheinigung zu erhalten.

Handlungsgrundlage


  • §§ 40a, 50b, 51e Handwerksordnung (HwO); §§ 4 ff., 14 ff. Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG); § 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Elektrotechnikmeisterin oder Elektrotechnikmeister

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150053000000 - Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im zulassungspflichtigen Handwerk (Meisterprüfung); 99150052037000 - Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in zulassungsfreien Handwerksberufen (Gesellenprüfung) Feststellung; 99150054037000 - Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe (Meisterprüfung) Feststellung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden