Antrag Anerkennung ausländische Berufsqualifikation Elektrotechnikmeisterin/Elektrotechnikmeister Feststellung
D05000205• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie Prüfungszeugnisse aus einem anderen Land oder Bereich anerkennen lassen möchten, dann müssen sie vergleichbar mit der deutschen Gesellenprüfung sein. Die Handwerkskammer übernimmt die Kosten für die Meisterprüfung und es gibt besondere Unterstützung für Menschen mit Behinderungen. Um sich anzumelden, müssen Sie die Regeln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beachten. Wenn Sie als Spätaussiedler Prüfungen oder Befähigungsnachweise haben, dann werden diese anerkannt, wenn sie gleichwertig sind. Wenn Sie nicht alle notwendigen Nachweise vorlegen können oder Ihre Urkunden verloren haben, können andere Verfahren wie Arbeitsproben genutzt werden, um Ihre Fähigkeiten zu bewerten und eine Bescheinigung zu erhalten.
Handlungsgrundlage
- §§ 40a, 50b, 51e Handwerksordnung (HwO); §§ 4 ff., 14 ff. Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG); § 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Formularangaben
Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Elektrotechnikmeisterin oder Elektrotechnikmeister
Technische Beschreibung
99150053000000 - Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im zulassungspflichtigen Handwerk (Meisterprüfung); 99150052037000 - Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in zulassungsfreien Handwerksberufen (Gesellenprüfung) Feststellung; 99150054037000 - Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe (Meisterprüfung) Feststellung
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden