Anerkennung Lehramtsprüfung
D05000207• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wer sich um Einstellung in den Vorbereitungsdienst oder Schuldienst bewerben möchte, benötigt eine Anerkennung seiner/ihrer Lehramtsprüfungen bzw. Lehramtsbefähigung, sofern diese nicht in NRW absolviert/erworben wurden.
Handlungsgrundlage
- § 14 Lehrerausbildungsgesetz NRW 2009 (LABG NRW)
Formularangaben
Technische Beschreibung
99019040016000 - Anerkennung Lehramtsprüfung Anerkennung des Lehramtsstudiums und der Lehramtsbefähigung beantragen (Lehramtsprüfungen aus anderen Bundesländern)
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden