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Veranstaltungserlaubnis (inkl. Wochen- u. Spezialmärkte)

D05000238 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich.

Handlungsgrundlage


  • § 69 GewO

Gültig ab

13.12.2024

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Veranstaltungserlaubnis (inkl. Wochen- u. Spezialmärkte)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050032002000 - "Veranstaltung Festsetzung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden