Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen Anzeige der Fortsetzung im Bewacherrecht
D05000246• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie als Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder als Staatsangehörige*r eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz eine gewerbliche Tätigkeit im Bewachungsgewerbe zu deren Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, im Inland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, haben Sie dies alle zwölf Monate nach der erstmaligen Anzeige bei der zuständigen Stelle wiederholt anzuzeigen.
Handlungsgrundlage
- § 13a (6) S. 2 Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Anzeige über die Fortsetzung einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit in einem reglementierten Beruf im Bewacherrecht
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99102160008003 - "Anzeige der Fortsetzung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Bewacherrecht"
Stichwörter
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Versionshinweis
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