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Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen Anzeige der Fortsetzung im Tierschutzrecht

D05000259 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie als Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder als Staatsangehörige*r eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz eine gewerbliche Tätigkeit im Tierschutzrecht zu deren Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, im Inland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, haben Sie dies alle zwölf Monate nach der erstmaligen Anzeige bei der zuständigen Stelle wiederholt anzuzeigen.

Handlungsgrundlage


  • § 13a (6) S. 2 Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

13.12.2024

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige über die Fortsetzung einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit in einem reglementierten Beruf im Tierschutzrecht

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99102160008002 - "Anzeige der Fortsetzung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Tierschutzrecht"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden